Ich habe bereits Insolvenz angemeldet.
Wie geht es nun weiter?
Sollte bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet sein, lassen Sie uns bitte folgende Unterlagen und Informationen zukommen – je nachdem wie weit das Verfahren fortgeschritten ist:
- Eröffnungsbeschluss
- Insolvenztabelle
- Informationen zur Wohlverhaltensphase, Restschuldbefreiung bzw. Restschuldversagung
- oder ob das Verfahren mangels Masse eingestellt wurde
Wir prüfen daraufhin, ob die hier geltend gemachte Forderung Teil dieser Insolvenz ist oder nicht.